Die Hygienevorschriften bei Medikamenten sind auch ein in der Heilpraktikerprüfung gerne abgefragtes Thema.
Was müssen Sie in Sachen Hygienevorschriften bei Medikamenten beim Umgang mit Medikamenten beachten?
Wie erfolgt der Umgang mit Medikamenten? Diese Frage bezieht sich auf eine ganze Reihe von Medikamenten.
Zum einen nicht konservierte Arzneimittel oder Lösungsmittel wie zum Beispiel Aqua bidest oder Natriumchloridlösung dürfen gemäß dem Europäischen Arzneibuch nur als Einzeldosis verwendet werden, also nicht zum Wiederverwenden.Klare Hygienevorschriften bei Medikamenten
Ist ein Medikament einmal geöffnet, darf es nicht beim nächsten Patienten weiterverwendet werden. Es gibt Infusions- oder Injektionslösungen mit Konservierungsstoffen. Ich finde es fraglich, ob man das machen will, aber einige Kollegen wollen das so machen. Diese Infusions- oder Injektionslösungen müssen dann mit einem Anbruchdatum versehen werden, also auf einen Leukosilkstreifen zum Beispiel schreiben 29.2.2017 und die müssen dann gemäß den Herstellervorgaben verwendet werden. Also nach Anbruch noch maximal „x“- Stunden verwenden.
Wenn wir Durchstechflaschen benützen, die mehr als 10 ml Inhalt aufweisen, dann müssen zur Entnahme des Medikamentes so genannte Filterkanülen oder Minispikes verwendet werden. Niemals eine Nadel in die Flasche stecken und dann die offene Nadel in der Flasche drin lassen, da gelangen Keime rein.
Kühlschrank bei bestimmten Medikamenten
Wenn Medikamente gekühlt aufbewahrt werden sollen, zum Beispiel die oral verabreicht werden, dann ist ein separater Medikamentenkühlschrank zu verwenden. Die Temperatur muss dann eingehalten werden, aber das dürfte klar sein.
Einmal aufgezogene Spritzen sind unverzüglich zu applizieren, eine Lagerfrist auf offener Fläche ist auf maximal 15 Minuten zu begrenzen.
Werden Arzneimittelmischungen benötigt, so ist die Zumischung nur unmittelbar vor der Verwendung statthaft.
Danach – also nicht lange vorher -, sondern jetzt soll’s losgehen, dann jetzt zumischen. Und schließlich für die Zumischung zu Infusionslösungen darf die Lagerfrist von 1 Stunde nicht überschritten werden.
Hygienevorschriften bei Medikamenten: Kontaminationsfreie Entnahme sicherstellen
Wenn Sie mit Salben oder Cremes aus Töpfen arbeiten, dann müssen Sie eine kontaminationsfreie Entnahme sicherstellen mit beispielsweise Einmalspateln.
Das heißt also, selbst der Umgang mit Medikamenten und Infusionen ist streng geregelt. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Robert-Koch-Institut.
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