Thomas Schnura hat passende Ratschläge für die Heilpraktikerprüfung bzw. die Amtsarztprüfung parat. Er erklärt diesmal, wie die Fragestellungen bei der mündlichen Heilpraktikerprüfung aussehen können und wie man am besten darauf antwortet. Beachten Sie dazu auch das Video!
Beispiele für typische Fragestellungen bei der Heilpraktikerprüfung: Sie werden häufiger einmal vom Amtsarzt bei der Heilpraktikerprüfung gefragt: Wie kriegen Sie das heraus… oder was machen Sie… oder wie untersuchen Sie das…?
Dabei können Sie ruhig einmal erwähnen, dass Sie hier beispielsweise eine Computertomographie veranlassen würden. Die wir ja – wie Sie natürlich wissen – selber nicht durchführen dürfen, weil wir den Röntgenschein niemals im Leben bekämen. Aber Sie können das veranlassen oder lassen das abklären.
Das heißt also, es wird untersucht, zum Beispiel eine rektale Palpation dieses 65-Jährigen mit dumpfen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule, ob hier ein Prostataadenom vorliegen könnte.Heilpraktikerprüfung: Diese Antwort genügt
Das kann als Ihre Antwort akzeptiert werden. Sie müssen eine rektale Palpation nicht vorführen und auch nicht erklären, sondern man geht einfach davon aus, wenn Sie das sagen, dann wissen Sie schon, wovon Sie reden.
Oder Sie sagen, diese dumpfen Schmerzen könnten von einem Bandscheibenvorfall herrühren. Gut und wie klären Sie das ab? Durch eine Computertomographie. Es wird dann nicht gefragt, wie führen Sie denn eine CT durch? Und schon gar nicht wird man versuchen, Sie durch eine bestimmte Fragestellung reinzulegen. So läuft das nicht.
Es wird wahrscheinlich als Antwort akzeptiert werden, dass Sie das über eine Computertomographie abklären lassen.
Tatsächlich können wir das veranlassen, in meiner Praxis mache ich das regelmäßig. Und ich bekomme von dem Arzt auch eine Beschreibung, was bei dieser Computertomographie rausgekommen ist. Ich muss noch nicht einmal interpretieren, was ich da sehe.
Es ist einfach so, dass wir als Antwort wissen sollten, ein Bandscheibenvorfall wird durch eine Computertomographie diagnostiziert. Ein Röntgenbild wäre hier nicht präzise genug.
Das Zauberfragment für die Fragestellungen bei der Amtsarztprüfung
Damit habe ich Ihnen aber auch schon ein Zauberfragment an die Hand gegeben, nämlich „ich lasse abklären“.
Wir sollten uns immer daran erinnern: Könnte der Patient, dessen Symptom hier beschrieben wird, ein Symptom haben, das auf einen Notfall hinweist, oder ein Karzinom oder eine Infektionskrankheit.
Wichtig für die Volksgesundheit: Notfälle – Infektionskrankheiten – Karzinome
Diese drei Möglichkeiten müssen wir eigentlich immer abklären. Denn wenn wir das nicht tun, dann geben wir damit zu erkennen, dass wir eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen! Wenn wir also zum Beispiel nicht überlegen, könnte dieser Schmerz, könnte dieses Fieber Ausdruck einer Infektionskrankheit sein. Dazu muss man sagen, bei einer Infektionskrankheit haben wir den Hinweis Fieber ganz schnell bei der Hand.
Wenn wir das also nicht wissen, wenn wir nicht sagen, ich lasse abklären, ob eine Infektionskrankheit vorliegt. Wenn wir nicht sagen, ich habe den Verdacht auf eine meldepflichtige Infektionskrankheit – worauf wir noch zu sprechen kommen werden – dann geben Sie zu erkennen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen würde.
Lernen Sie jetzt weitere Erfolgsstrategien für die Amtsarztprüfung kennen.
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